Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator)

Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung stehe ich Ihnen mit meiner umfassenden Erfahrung seit 1998 aus der täglichen Praxis beratend zur Seite.
Ich verfüge selbstverständlich über die vom Gesetzgeber verlangten Qualifikationen
nach RAB 30.

Unser Ziel ist es, die Anforderungen aus der Baustellenverordnung in geeigneter Weise in das Baustellen-Management zu integrieren und somit neben der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch eine

- verbesserte Kostentransparenz 

- Optimierung des Bauablaufes 

- Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeitausfällen 

- Erhöhung der Qualität der geleisteten Arbeit und eine 

- Kostenreduzierung für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten  zu erreichen

 

 

Arbeitsweisen wie vor hundert Jahren sind nicht mehr
zeitgemäß. 

Diese Risiken wollen auch Sie nicht mehr übernehmen.
Die mit der Umsetzung der Baustellenverordnung erzielbaren Synergieeffekte können zu erheblichen Einsparungen führen ­ und das nicht nur in der Bauphase.

Wir sorgen dafür, dass Sie sich Ihren eigentlichen Aufgaben zuwenden können! 

 

Mit folgenden Angaben erhalten Sie schnellstmöglich Ihr individuelles Angebot:

- Baukosten

- Bauzeit

- Enternung von meinem Büro

- Neubau/Sanierung/Konstruktive Veränderungen

- Lage (Baugebiet/Stadtgebiet/"Grüne Wiese"

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© Peter Peltz Bausachverständiger

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