Vorprozessuale Beratung, Mediation, Schlichtung

Die Antworten des Sachverständigen können nur so gut sein, wie die Fragen!

 

Bei meiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger in Bauprozessen ist es immer wieder vorgekommen, dass die Formulierungen der Anträge zwar sprachlicht perfekt, jedoch hin und wieder technisch nicht unbedingt zielführend sind.

Die Anträge werden meist von den Parteien gestellt, die die technischen Zusammenhänge nicht immer 100%tig erfassen und es werden oft die dort formulierten Fragen vom Gericht übernommen.

 

Durch eine frühzeitige, technische Beratung der Anwälte und deren Mandtanten besteht hier die Möglichkeit, bereits durch eine geeignete Fragestellung vermeidbare Rückfragen duch den gerichtlich beauftragen SV und Irritationen bei allen Beteiligten zu vermeiden.

 

Klären Sie deshalb die technischen Fragen im Vorfeld mit einem Sachverständigen.

Bei komplizierteren Sachverhalten können Sie auch ein Privatgutachten beauftagen und als Perteivortrag mit einreichen.

 

Unabhängig davon stehe ich den Gerichten selbstverständlich auch direkt zur Erstattung von Gutachten zur Verfügung. Sie dürfen mich gerne gemäß § 404  (3) ZPO als Sachverständiger vorschlagen.

Mediation

 

Bauprozesse sind konfliktanfällig, da zahlreiche Interessen unterschiedlicher Beteiligter aufeinandertreffen. Um entstehende Konflikte frühzeitig und effizient beizulegen, bietet sich die Mediation an!

Wir unterstützen Institutionen, Unternehmen sowie Privatpersonen im Bereich Planung, Bau und Immobilien präventiv bei allen zu erwartenden Konflikten.

Mediation eignet sich in besonderem Masse, Konflikte diskret und kostengünstig zu lösen, da die Konfliktbeteiligten, unter Anleitung eines professionellen Mediators, ihre Streitbeilegung selbstverantwortlich und ohne Gerichtsverfahren entwickeln und umsetzen können.

 

Als Sachverständiger für Bauschäden mit einer fundierten Mediationsausbildung bin ich der ausgewiesene Experte, der die Situation der Baubeteiligten besonders nachvollziehen kann. Durch meine Tätigkeit für die örtlichen Gerichte kenne ich die langwierigen Prozesse, die durch eine rechtzeitige Mediation oft weitaus schneller und kostengünstiger hätten vermieden werden können.

 

 

Schlichtung

 

Neben der Mediation, bei der die Parteien dazu angeleitet werden, selbst den Konflikt zu lösen, ist die Schlichtung ein Mittel, bei dem der Schlichter als ausgewiesener Fachmann zielführende Vorschläge zur Konfliktlösung beiträgt. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Ansichten zu bautechnischen oder rechtlichen Lösungen von den Parteien kontrovers diskutiert werden. Hier kann der Schlichter, unter Berücksichtigung der individuellen Umstände und anerkannten Regeln der Bautechnik, eine geeignete Lösung vorschlagen. 

 

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© Peter Peltz Bausachverständiger

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